Tipps für Arbeitnehmer
[ 1 ] Homeoffice wegen Corona I
Gute Nachricht für alle Arbeitnehmer, die wegen der Corona-Krise 2020 ins Home-office ausweichen mussten. Die Bundesre-gierung gewährt eine Homeoffice-Pau-schale für all diejenigen, die zu Hause kein Arbeitszimmer haben, sondern nur eine Arbeitsecke oder einen Schreibtisch im Wohn- oder Schlafzimmer.
Fazit Ohne Nachweis von Kosten winkt ein Werbungskostenabzug von fünf Euro je Homeoffice-Tag, maximal 600 Euro im Jahr.
[ 2 ] Vorsicht, Steuerbetrug
Wenn Sie 2020 wegen Corona im Homeoffice arbeiten mussten, können Sie für diese Tage die Pendlerpauschale von 0,30 Euro je Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz natürlich nicht absetzen.
[ 3 ] Homeoffice wegen Corona II
Haben Sie zu Hause in einem Arbeitszim-mer gearbeitet, also in einem Raum, der abgegrenzt von den anderen Räumen aus-schließlich beruflich genutzt wird, gibt es noch eine andere Möglichkeit. Wenn Sie während der Zeit im Homeoffice keinen Außendiensttermin hatten und die Räum-lichkeiten des Arbeitgebers geschlossen wurden, handelt es sich bei Ihrem Arbeits-zimmer um den Mittelpunkt Ihrer beruf-lichen Tätigkeit.
Fazit Sie können dem Finanzamt für diese Zeit alle anfallenden Kosten im Zu-sammenhang mit dem Arbeitszimmer als Werbungskosten präsentieren.
[ 4 ] Homeoffice wegen Corona III
Wenn Sie wegen Corona im Homeoffice gearbeitet haben und Ihr Arbeitsplatz in der Firma trotzdem jederzeit für Sie zur Verfügung stand, scheidet ein Werbungs-kostenabzug aus. Tipp 1: In diesem Fall profitieren Sie von der 600-Euro-Home-office-Pauschale. Tipp 2: Waren Sie im Ar-beitszimmer und bei Kunden tätig, durften aber wegen Corona das Büro in der Firma nicht nutzen, steht Ihnen ein Werbungs-kostenabzug von bis zu 1 250 Euro zu.
Fazit Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber bescheinigen, wann Sie Ihren Arbeits-platz in der Firma nicht nutzen durften.
[ 5 ] Kurzarbeit I
Haben Sie im vergangenen Jahr wegen Corona mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten, wird das Finanzamt Sie zur Abga-be einer Steuererklärung auffordern. Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, erhöht jedoch den Steuersatz auf das übrige Ein-kommen des Steuerzahlers. Das führt in der Regel zu Steuernachzahlungen.
Fazit Es ist jedoch im Gespräch, einen Steuerfreibetrag von 6 000 Euro einzufüh-ren. Das würde bedeuten, dass Sie nur dann zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden, wenn das Kurz-arbeitergeld mehr als 6 000 Euro betra-gen hat. Auch Ihr Steuersatz würde nur dann steigen, wenn das erhaltene Kurz-arbeitergeld höher als 6 000 Euro ist.
[ 6 ] Kurzarbeit II
Waren Sie 2020 verheiratet und haben Kurzarbeitergeld erhalten, kann eine Steuernachzahlung drohen. Hier kann eine kurze Rechnung helfen, die Steuernachzahlungen zu reduzieren. Vergleichen Sie die Steuerlast bei einer Zusammenveranlagung mit Ihrem Ehegatten mit der Steuer, wenn Sie beide eine Einzelveranlagung beantragen. Die Einzelveranlagung kann zu einer geringeren Steuerbelastung führen, wenn Sie und Ihr Ehepartner in etwa ein gleich hohes Einkommen erzielen.
Fazit Die Vergleichsberechnung kann ein Lohnsteuerhilfeverein durchführen, oder Sie nutzen eine Software für die Einkommensteuererklärung für 2020.
[ 7 ] Entfernungspauschale
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit dürfen Sie 0,30 Euro je Kilometer für die einfache Strecke als Werbungskosten geltend machen. Bei einer Fünftagewoche werden normalerweise ungeprüft 230 Tage akzeptiert, bei einer Sechstagewoche 280 Fahrten und bei Lehrern 192 Tage. Wegen der CoronaKrise werden die Sachbearbeiter hier ganz genau hinschauen.
Fazit Für 2020 dürfen Sie nur für die Tage Fahrten ansetzen, an denen Sie wirklich zur Arbeit gefahren sind. Stellt sich bei einer Lohnsteuerprüfung des Arbeitgebers heraus, dass die Angaben nicht stimmen, droht ein Steuerstrafverfahren.
[ 8 ] Arbeitsmittel
Haben Sie 2020 für Ihren Beruf notwendige Arbeitsmittel wie Laptop, Bürostuhl, Schreibtisch oder Smartphone gekauft, können Sie hierfür Werbungskosten geltend machen. Hat das einzelne Arbeitsmittel netto nicht mehr als 800 Euro gekostet, profitieren Sie 2020 für den gesamten Kaufpreis vom Werbungskostenabzug.
Fazit Haben Sie 2020 zum Beispiel einen Schreibtisch für Ihr Homeoffice gekauft und dieser hat 790 Euro plus 150,10 Euro Umsatzsteuer gekostet, dürfen Sie die gesamten 940,10 Euro absetzen, weil die Nettokosten nicht mehr als 800 Euro betragen haben.
[ 9 ] LKW-Fahrer profitieren
Mussten Sie als Lkw-Fahrer 2020 in Ihrem Lkw schlafen? Dann dürfen Sie pauschale Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 8 Euro pro Tag als Werbungskosten geltend machen. Hatten Sie höhere Kosten und können diese nachweisen, sind diese abziehbar.
[ 10 ] Freifahrtberechtigung
Soldatinnen und Soldaten in Uniform dürfen seit 1.1.2020 alle Züge der Deutschen Bahn im Fern und Regionalverkehr für dienstliche und private Fahrten kostenfrei nutzen.
Fazit Selbst dann, wenn ein Soldat die Freifahrtberechtigung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzt, kann er für diese Fahrten die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.
[ 11 ] Ermäßigte Besteuerung
Haben Sie 2020 eine Abfindung wegen Kündigung erhalten, sollten Sie in Anlage N die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelmethode beantragen. Sind einige Voraussetzungen erfüllt, sparen Sie sich den einen oder anderen Euro Steuern.
[ 12 ] Berufsunfähigkeitspolice
Haben Sie sich 2020 mit einer Versicherung statt auf eine private Berufsunfähigkeitsrente auf eine Einmalzahlung geeinigt, mit der sämtliche Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis abgegolten sind, ist diese Zahlung komplett steuerfrei.
Fazit Sollte das Finanzamt versuchen, diese Einmalzahlung zu besteuern, weisen Sie auf eine Verfügung des Finanzministeriums SchleswigHolstein hin, in der die bundeseinheitlich anzuwendende Steuerfreiheit für solche Zahlungen festgelegt wurde (Finanzministerium Schleswig Holstein, EStKurzinforma tion 2019/23 v. 26.11.2019).
[ 13 ] Unfallkosten
Neben der Entfernungspauschale dürfen Arbeitnehmer ausnahmsweise auch selbst getragene Unfallkosten als Werbungskosten absetzen. Bisher ließen die strengen Finanzbeamten aber nur Reparaturkosten zu. Doch die Richter des Bundesfinanzhofs haben diese Sichtweise gekippt. Als Unfallkosten abziehbar sind auch Kosten für Medikamente, ärztliche Behandlungen oder Kosten für Physiotherapie (BFH, Urteil v. 19.12.2019, Az. VI R 8/18).
Fazit Sie müssen nur nachweisen, dass diese Kosten im Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind.