Selbstständige
[ 22 ] Überbrückungshilfen
Haben Sie wegen der CoronaPandemie Ihren Betrieb 2020 schließen müssen und dafür staatliche Entschädigungen wie die Überbrückungshilfe erhalten, ist das leider kein Geschenk.
Fazit Sie müssen diese Entschädigungszahlungen als Betriebseinnahmen in Ihrer Gewinn ermittlung erfassen.
[ 23 ] Rücklagen bilden
Haben Sie wegen Corona beim Finanzamt für offene Steuerzahlungen einen Stundungsantrag gestellt oder die laufenden Einkommensteuervorauszahlungen 2020 auf null setzen lassen, müssen Sie 2021 die Zahlungen einkalkulieren. Also unbedingt finanzielle Rücklagen bilden.
[ 24 ] Umsatzeinbruch
Haben Sie 2020 wegen der CoronaKrise einen Verlust erzielt, empfiehlt es sich, die Steuererklärung 2020 besonders schnell ans Finanzamt zu übermitteln. Denn dann kann der Verlust ins Jahr 2019 zurückgetragen und dort mit Gewinnen verrechnet werden.
Fazit Eine hübsche Erstattung für 2019.
[ 25 ] Investitionskosten vorgezogen
Haben Sie trotz Corona einen Gewinn als Selbstständiger erzielt, können Sie den Betrag mit geplanten Investitionen in den Jahren 2021 bis 2023 offiziell kleinrechnen. Stand heute dürfen Sie 40 Prozent* der voraussichtlichen Investitionskosten als Betriebsausgaben in 2020 erfassen ( Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG).
Fazit Das funktioniert nach derzeitigem Rechtsstand für Selbstständige, die ihren Gewinn mit einer Einnahmenüberschussrechnung ermitteln und deren Gewinn 2020 vor Abzug dieser Steuervergünstigung nicht höher als 100 000 Euro** war.
[ 26 ] Elster
Von Selbstständigen erwartet der Fiskus, dass die Steuererklärung elektronisch übermittelt wird. Viele Nebenberufsselbstständige im Rentenalter haben weder einen Internetanschluss noch einen PC. Fazit Hier lohnt sich ein Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen nach § 150 Abs. 8 Abgabenordnung.
[ 27 ] Bewirtungskosten
Wenn Sie 2020 Kunden oder Geschäftsfreunde bewirtet haben, können Sie diese Bewirtungskosten zu 70 Prozent als Betriebsausgaben abziehen. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gibt es als Vorsteuer zu 100 Prozent zurück. Sie müssen jedoch exakt vermerken, wen Sie bewirtet haben und warum.
[ 28 ] Werkstattwagen
Normalerweise muss ein Selbstständiger die private Nutzung seines FirmenPkws versteuern. Handelt es sich bei dem Pkw um einen »Werkstattwagen« und Sie haben als Selbstständiger einen privaten Pkw, kann das Finanzamt vielleicht davon überzeugt werden, dass kein Privatanteil versteuert werden muss.
Fazit Ein Werkstattwagen im steuerrechtlichen Sinn ist ein Fahrzeug, bei dem die Rückbänke ausgebaut und durch Regalwände ersetzt wurden. Meist gibt es im hinteren Bereich des Fahrzeugs keine Fenster.
[ 29 ] Gründungskosten
Wollten Sie sich eigentlich 2020 selbstständig machen, doch Corona hat Ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht? Dann können Sie trotzdem die im vergangenen Jahr entstandenen Ausgaben im Zusammenhang mit der geplanten Gründung als vorweggenommene Betriebsausgaben« geltend machen.
Fazit Diesen Verlust verrechnet das Finanzamt mit Ihrem Arbeitslohn und erstattet zu viel bezahlte Steuern.
[ 30 ] Pauschale Kosten
Selbstständige können auch pauschale Betriebsausgaben prä sentieren. Typisch sind beispielsweise 0,30 Euro für jeden betrieblich gefahrenen Kilometer mit dem PrivatPkw. Nutzt ein Selbstständiger zu Hause das private Telefon für Kundenanrufe, darf er 20 Prozent der Telefonrechnung, maximal 20 Euro pro Monat, als Betriebsausgaben geltend machen.
Fazit Für jeden Tag, an dem Sie länger als acht Stunden außerhalb des Betriebs und der Wohnung tätig waren, erkennt das Finanzamt Verpflegungspauschalen von 14 Euro als Betriebsausgabe an.