Finanztipp Nr. 4 – Hohe Beiträge im Alter. So optimieren Sie Ihre bestehende private Krankenversicherung.
Heute spricht Markus Frank Broza mit Rechtsanwalt Frank Seeger, Fachanwalt für Versicherungsrecht, von der Mindener Kanzlei Röckemann Seeger & Coll.
Herr Broza:
Herr Seeger, privat Krankenversicherte genießen im Vergleich zu gesetzlich Versicherten zahlreiche Privilegien. Anderseits beklagen sich viele Privatversicherte über die im Laufe der Jahre stetig steigenden Beiträge. Oftmals versuchen dann Versicherungsvertreter mit Lockangeboten, langjährig Versicherte zu einem Tarif- bzw. Anbieterwechsel mit augenscheinlich „gleichen Leistungen“ zu bewegen. Was halten Sie als Anwalt davon?
Herr Seeger:
Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter hilft grundsätzlich nicht weiter. Vielmehr birgt ein Wechsel der PKV die Gefahr, dass der Kunde seine über Jahre an-gesparten Altersrückstellungen komplett verliert. Darüber hinaus kann der Kunde mit neuen Wartezeiten, einer neuen Gesundheitsprüfung, mit Risikozuschlägen aufgrund von Vorerkrankungen etc. belangt werden. Zudem schützt der Wechsel zu einem neuen Anbieter auch nicht vor weiteren Beitragserhöhungen.
Herr Broza:
Private Krankenversicherer empfehlen ihren Kunden im Zuge der Beitragserhöhungen die tariflichen Selbstbehalte zu erhöhen, um damit die monatlichen zu zahlenden Versicherungsprämien zu senken. Unterm Strich zahlt der Versicherte hier oftmals drauf. Haben denn Privatversicherte effizientere Möglichkeiten, um Ihre Beiträge nachhaltig auf stabilem Niveau zu halten?
Herr Seeger:
Hier kann ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft weiterhelfen. Gemäß § 204 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer bei einem bestehenden unbe-fristeten Versicherungsverhältnis vom Versicherer verlan-gen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Altersrück-stellung annimmt.
Herr Broza:
Bisher kommuniziert kein privater Krankenversicherer diese verbraucherfreundliche Gesetzesregelung proaktiv. Aus meiner Sicht ein strategischer Fehler. Wie schwer ist es in der Praxis, die Versicherer zum vollumfäng-lichen Tarifwechsel nach § 204 VVG zu bewegen?
Herr Seeger:
Auf die Möglichkeit, einen Tarifwechsel nach § 204 VVG vorzunehmen, weisen die Versicherer grundsätzlich nicht hin. In der Praxis werden Kundenan-träge durch die Versicherer in die Länge gezogen bzw. auch mitgeteilt wird, dass ein entsprechender Wechsel von der Erfüllung weiterer Voraussetzungen abhängig ist. Sofern die Voraussetzungen des § 204 VVG aber erfüllt sind, sollte sich der Versicherungsnehmer von diesen Behauptungen nicht einschüchtern lassen. Um hier fachlich auf Augenhöhe mit dem Versicherer zu agieren, bedarf es zwingend einer professionellen Beratung, die sich zudem am individuellen Bedarf des Versicherten und seinen Wünschen orientieren muss.
Herr Broza:
Die Optimierung der eigenen PKV gehört also ausschließlich in die professionellen Hände eines objektiven Beraters. Herr Rechtsanwalt Seeger, vielen Dank für das Gespräch!