Sachversicherungen – auf den Wert kommt es an
Mit der Hausratversicherung glaubt man, den gesamten Inhalt der eigenen Wohnung abzusichern. Eine Versicherungspflicht gibt es nicht, aber einige Fallstricke
Wer weiß genau, was alles von der Hausratversicherung abgedeckt wird? Oft unterschätzt man nämlich den Wert des eigenen Hausrats. Wann es sich lohnt, eine solche Versicherung abzuschließen, und wann man seine alten V erträge unter die Lupe nehmen sollte.
Ausreichend hohe Summe
Eine Hausratversicherung setzt eine Bestandsaufnahme des eigenen Besitzes voraus. Da kommen neben Schmuck und eventuellen Designermöbeln vielleicht wertvolle Bücher, Gardinen, Geschirr, Bekleidung und mehr zusammen. Gerade im vergangenen Jahr haben außerdem viele Menschen die technische Ausstattung im Homeoffice aufgerüstet, Computer, Drucker und mehr gekauft. All das sollte in die Versicherungssumme aufgenommen werden. Dazu kann man sämtliche Einrichtungsgegenstände genau auflisten oder eine pauschale Versicherungssumme pro Quadratmeter vereinbaren. Je nach Versicherer kann diese zwischen 650 und 750 Euro liegen. Das erspart die Inventarisierung des versicherbaren Hausrats. Eine Hausratversicherung ist nämlich nur sinnvoll, wenn die Deckungssumme ausreichend hoch ist. Sonst kann es sein, dass die Versicherung nicht alle Kosten übernimmt. Ist ein Haushalt zum Beispiel mit 60 000 Euro abgesichert, der reale Wert liegt aber bei 80 000 Euro, würden im Schadensfall auch nur 75 Prozent erstattet.
Unterversicherungsverzicht
Wird die Deckungssumme beim Vertragsschluss anhand der Wohnfläche ermittelt, gewähren Versicherer meist einen sogenannten Unterversicherungsverzicht. Das bedeutet: In Schadensfällen verzichten sie darauf zu prüfen, ob eine mögliche Unterversicherung vorliegt. Sie zahlen also unbürokratisch die Deckungssumme aus. Wollen Verbraucher Geld sparen, indem sie die Deckungssumme niedriger als in der Pauschale empfohlen ansetzen, entfällt der Unterversicherungsverzicht. Hausratversicherungen greifen, wenn Hausrat durch klar definierte Ereignisse beschädigt wird oder abhandenkommt. Dazu zählen Feuer, Einbruchdiebstahl und der Versuch dessen, Vandalismus, der Austritt von Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm oder Hagel.
Aufräumen
Neben den reinen Sachschäden sind auch Aufräum oder Hotelkosten im Schadensfall inklusive. Sogar Transport und Lagerkosten und die Kosten für das Wechseln von Schlössern kann die Hausratversicherung übernehmen.
Versicherter Blitzschlag
Normalerweise sind nur Dinge versichert, in die ein Blitz unmittelbar einschlägt. Bei einem Blitzschlag werden allerdings häufig auch Fernseher, Laptop und Co. durch Überspannung beschädigt. Hier springen nur einige Hausratversicherungen ein und ersetzen Schäden oder übernehmen Reparaturkosten. Ein Blick in die Versicherungskonditionen ist also elementar, um korrekt abgesichert zu sein. Feuer Auf jeden Fall versichert sind verbrannte oder zerstörte Gegenstände, die Flammen zum Opfer gefallen sind. Abgedeckt sind auch Schäden durch Ruß oder Rauchbildung, Verpuffungen oder Explosionen. Sogar der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs gehört in diese Kategorie. Das wird selten ein Flugzeug sein – eine Drohne schon eher.
Bei Sturm gibt es Ersatz
Zum versicherten Haushalt gehören auch Terrassen und Anbauten. Je nach Vertrag sind auch weitere privat genutzte Räume oder Garagen in der Nähe der Wohnung durch die Versicherung geschützt. Hier lohnt wieder ein Blick in die Versicherungsunterlagen. Denn bei Garagen scheiden sich die Geister, abhängig von Lage und Gerichtsentscheid gehört der Inhalt von Garagen in direkter Nähe oder mehrere Straßen entfernt nicht zum Hausrat. Einschränkungen gibt es auch bei Kellerräumen: Befindet sich der Keller in einem Einfamilienhaus, sind Raum und Inhalt über die Hausratversicherung abgedeckt. Liegt das Kellerabteil in einem Mehrfamilienhaus, so ist zwingende Voraussetzung, dass der Raum und das betreffende Abteil separat verschlossen sind. Sturm Werden Markisen oder Antennen bei einem unerwarteten Sturm durch Regenwasser oder Hagelkörner beschädigt, so springt auch hier die Hausratversicherung ein und ersetzt den Schaden. Ob Gartenmöbel bei Sturm und Hagel versichert sind und in welchem Ausmaß, hängt wiederum vom Anbieter ab. Hierfür gibt es zum Teil genau definierte Konditionen: Während bei Hagel keine Vorgabe für die Größe der Hagelkörner existiert, muss bei Stürmen mindestens Windstärke 8 mit Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h herrschen, damit die Versicherung zahlt. Die Windstärke muss man meist nicht einzeln nachweisen, stattdessen reichen offi zielle Sturmwarnungen oder dass auch Häuser in der Nachbarschaft betroffen sind.
Leitungswasser oder Frost
Statistisch am häufigsten müssen Hausratversicherungen bei Schäden durch Leitungswasser einspringen. Diese treten typischerweise bei einem Rohrbruch oder durch eine ausgelaufene Waschmaschine auf. Weitere klassische Wasserschäden entstehen, wenn ein Rohr reißt, eine Dichtung defekt ist oder ein Druckschlauch für Waschmaschine oder Heizanlage platzt. Häufig werden solche Überschwemmungen auch durch unsachgemäße Installationen hervorgerufen. Besonders kritisch sind Wasserschäden, wenn sie nicht gleich erkannt werden, beispielsweise weil man verreist ist, Wasser tagelang alle Räume fluten oder sich hinter Möbeln und unter Teppichen ausbreiten kann. Wasserbett Für Frost und Bruchschäden gibt es keine fest vorgeschriebene Definition in den Versicherungskonditionen. Doch Vorsicht: Ein geplatztes Aquarium oder ein ausgelaufenes Wasserbett sind keine Leitungswasserschäden. Solche Fälle benötigen spezielle Absicherungen, werden von der Hausratversicherung nicht automatisch übernommen.
Versichert gegen Einbruch
Außerdem ersetzen Hausratversicherer Verluste, die durch Einbrüche oder einen Diebstahl unter Gewaltandrohung entstehen. In diesem Zusammenhang ebenfalls von der Hausratversicherung gedeckt ist Vandalismus – also wenn Einbrecher die Wohnungseinrichtung mutwillig beschädigen oder zerstören. Auf Reisen Abgesichert sind Besitztümer wie beispielsweise Koffer oder Schmuck übrigens nicht nur, wenn sie zu Hause liegen. Werden sie im Urlaub aus dem Hotelzimmer gestohlen, greift der Schutz auch. Solche Außenversicherungen gelten jedoch meist nur zeitlich begrenzt – oft für maximal drei Monate. Wenn Eltern ihre Versicherung rechtzeitig über den Auszug ihres Kindes informieren, kann die Außenversicherung ebenfalls greifen. Voraussetzung ist, dass der Nachwuchs eine Ausbildung oder z. B. ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert. Sicherheit Ersetzt werden übrigens auch die Kosten für die Bewachung einer versicherten Wohnung, wenn sie durch den Einbruch unbewohnbar geworden ist.
Zusatzbausteine nach Bedarf
Außerdem haben Verbraucher die Op tion, weitere Schadensfälle abzusichern. Es ist beispielsweise möglich, Fahrraddiebstahl in den Vertrag einzuschließen. Ebenso kann der Schutz auf Glasbruch, Diebstahl aus dem Auto oder Überspannungsschäden erweitert werden. Achtung Bei Wertsachen wie Schmuck, Kunst und Antiquitäten greift die Versicherung in der Regel nur bis zu 20 oder 25 Prozent der Versicherungssumme. Sofern das für die Wertsachen nicht ausreicht, sollten Versicherungsnehmer sich für eine höhere Deckung entscheiden. Vorsicht auch bei Pauschalangeboten, denn neben dem zu versichernden Hausrat spielt die Region, in der Versicherte leben, bei der Berechnung der Versicherungssumme eine Rolle, da auch Einbruchzahlen und Wetter einkalkuliert werden.
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